
Entgeltbuch für die Kettenstichstickerei
„Jede Heimarbeiterin muss spätestens bei der ersten Abrechnung im Besitz eines Entgeltbuches sein“, lautet eine der acht Vorschriften, die auf der ersten Seite des sogenannten Entgeltbuchs aufgelistet wurden. Das Führen eines derartigen Buchs war seit der Heimarbeitsgesetzgebung von 1918 verpflichtend. Es mussten immer zwei Bücher geführt werden, eines vom Fergger oder Warenausgeber und eines von der Heimarbeiterin.
In den Vorschriften enthalten sind auch diverse Strafandrohungen für den Fall, dass das Buch nicht ordnungsgemäß geführt wurde oder die Heimarbeiterlöhne nicht mit den jeweiligen Lohntarifen übereinstimmten.
Interessant ist auch die letzte, eher allgemein-moralisierende Vorschrift: "Die Heimarbeiterinnen sind verpflichtet, schöne, saubere Arbeit zu liefern, damit der gute Ruf der Vorarlberger Stickereien und Spitzen sich erhalte und mehre." Wer also schlechte Ware lieferte, schadete der Branche!
Das abgebildete Buch wurde von Anna Reichetzeder und ihrer Krumbacher Ferggerin Maria Nußbaumer 1934 begonnen und auch in den 1950er-Jahren weitergeführt, als Anna Reichetzeder einige Jahre lang im Montafon lebte (und stickte).
Verwendungort: Krumbach und Gantschier (Montafon)
Verlag: Selbstverlag der Vorarlberger Stickerei Treuhandstelle, Dornbirn
zur Verfügung gestellt von Maria Westerlund (geb. Reichetzeder)
Verknüpfte Sammelstücke
Anna Reichetzeder
Mustermappe Sandherr
Musterbuch Kettenstichstickerei