
Heimarbeitsatelier Schweiz
In der Schweiz gibt es bis heute im Unterschied zu Österreich eine einschlägige Behörde, nämlich die „Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit“. Ihr Auftrag lautete und lautet, als Fachstelle insbesondere in Rand- und Bergregionen die Heimarbeit zu fördern, um die Abwanderung in diesen Regionen aufzuhalten. Dafür erhielt sie stets auch Bundesförderung.
Eine Besonderheit in der Schweiz im Gegensatz zu Österreich waren sogenannte Heimarbeitsateliers – Räume, in denen Heimarbeiterinnen in ländlichen Regionen gemeinsam ihre Arbeit verrichteten. Dieses gemeinschaftliche Arbeiten wurde von der Zentralstelle gefördert, ist aber nicht mit den Firmenaußenstellen zu verwechseln, die auf Initiative eines bestimmten Auftraggebers eingerichtet wurden.
Die Österreichischen Heimarbeitskommissionen waren Beratungs- und Kontrolleinrichtungen, die ab dem Jahr 1954 die Auftragsvergabe, Arbeitsbedingungen und Entgeltberechnung überprüften. Sie waren direkt dem Sozialministerium unterstellt und nicht mit der Unterstützung von Heimarbeit im Sinne einer Regionalförderung beauftragt.
Das Foto zeigt die Ausbildung von Heimarbeiterinnen an der Nähmaschine in Susten, Kanton Wallis, im März 1980.
Herstellungsort: Susten, Wallis
Copyright: Schweizerisches Sozialarchiv, Bestand F_5099 Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit (SZH)
Für das Projekt zur Verfügung gestellt vom Schweizerischen Sozialarchiv, Zürich
Herzlichen Dank!